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artus Group AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

artus Group AG

Kulmbacher Str. 40a, 95445 Bayreuth · Amtsgericht Bayreuth · HRB 8621

Stand der Registerdaten
22.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 22.01.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 22.01.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 4
PG

Peter Glenk

Vorstand

geb. 1966 · Pegnitz · bestellt am 21.01.2026

Befreit von § 181 BGB
AS

Andreas Schindler

Vorstand

geb. 1985 · Speichersdorf · bestellt am 21.01.2026

Befreit von § 181 BGB
SW

Sebastian Wenk

Vorstand

geb. 1991 · Bayreuth · bestellt am 21.01.2026

Befreit von § 181 BGB
JL

Jonas Lerch

Vorstand

geb. 1991 · Bayreuth · bestellt am 21.01.2026

Befreit von § 181 BGB

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.