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ARTA Management für das Handwerk GmbH + Co.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

ARTA Management für das Handwerk GmbH + Co.

Eglosheimer Straße 40, 71636 Ludwigsburg · Amtsgericht Stuttgart · HRA 202406

Stand der Registerdaten
24.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach Art. 52 S.2 EGHGB ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.02.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.02.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
BF

Björn Foetsch

Prokurist

geb. 1963 · Köngen

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
LG

Ludwigsburg Kraft Malerwerkstätten GmbH

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
LG

Ludwigsburg ARTA Zentrale Dienste GmbH

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.