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Arsol Verwaltungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Arsol Verwaltungs-GmbH

Uferstraße 105, 45881 Gelsenkirchen · Amtsgericht Gelsenkirchen · HRB 2788

Stand der Registerdaten
26.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.11.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
GB

Gregor Bornemann

Geschäftsführer

geb. 1969 · Bottrop · bestellt am 29.10.2025

JF

Jörg-Michael Fonck

Geschäftsführer

geb. 1965 · Rheinberg · bestellt am 03.03.2021

HG

Hans-Joachim Gorus

Geschäftsführer

geb. 1950 · Bochum · bestellt am 27.05.2004

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
UF

Ullrich Finger

Geschäftsführer

geb. 1953 · Ratingen · bestellt am 22.09.2003

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
OS

Olaf Klaus Stommel

Prokurist

geb. 1970 · Bochum · bestellt am 04.03.2024

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
RL

Robert Lamatz

Prokurist

geb. 1967 · Holzwickede · bestellt am 19.12.2016

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.