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Ariana Holding GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Ariana Holding GmbH

Unterer Mühlweg 10, 93133 Burglengenfeld · Amtsgericht Amberg · HRB 5338

Stand der Registerdaten
29.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 29.01.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 6 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 29.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 6
FL

Frederick Lippert

Geschäftsführer

geb. 1985 · Köln · bestellt am 17.12.2025

Befreit von § 181 BGB
AK

Andreas Kneißler

Geschäftsführer

geb. 1983 · Burglengenfeld · bestellt am 07.01.2014

Befreit von § 181 BGB
ML

Marcus Langen

Geschäftsführer

geb. 1979 · Jüchen · bestellt am 06.04.2023

Befreit von § 181 BGB
AK

Arnolf Kneißler

Geschäftsführer

geb. 1955 · Steinberg am See · bestellt am 07.01.2014

Befreit von § 181 BGB
GB

Georg Berns

Geschäftsführer

geb. 1965 · Neukirchen-Vluyn · bestellt am 06.05.2015

MS

Mansour Samadpour-Motalebi

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.