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argus electronic Gesellschaft mit beschränkter Haftung Meßtechnik und Automation
Zeichnungsberechtigte ↓
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argus electronic Gesellschaft mit beschränkter Haftung Meßtechnik und Automation

Erich-Schlesinger-Straße 49d, 18059 Rostock · Amtsgericht Rostock · HRB 5663

Stand der Registerdaten
25.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 25.02.2026).

Was gilt konkret?

Bei dieser GmbH greifen die individuellen Eintragungen vor der allgemeinen Regel. Sowohl Rolf Pohlmann als auch Rolf Dipl-Ing. Pohlmann haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis und dürfen daher allein für das Unternehmen unterschreiben – jeder von ihnen kann rechtsverbindlich handeln, ohne den anderen einbeziehen zu müssen. Die allgemeine Vertretungsregelung, wonach mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam vertreten dürfen, wird durch diese konkreten Einzelvertretungsbefugnisse außer Kraft gesetzt. Beispiel: Rolf Pohlmann kann allein einen Vertrag unterzeichnen, ohne dass Rolf Dipl-Ing. Pohlmann mitwirken muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 25.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
RP

Rolf Pohlmann

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
RP

Rolf Dipl-Ing. Pohlmann

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.