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Zeichnungsberechtigte ↓
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Bertramstr.8, 60320 Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main · HRB 46455

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese Geschäftsführer gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Sind drei Geschäftsführer bestellt, so vertreten je zwei dieser Geschäftsführer gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen die Gesellschaft.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 7 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 7
UE

Uwe Esser

Geschäftsführer

geb. 1965 · Köln · bestellt am 06.06.2008

RH

Ralf Peter Hape

Geschäftsführer

geb. 1978 · München · bestellt am 17.10.2024

TL

Tobias Lammert

Geschäftsführer

geb. 1977 · Pulheim · bestellt am 09.04.2024

CS

Christian Scholz

Geschäftsführer

geb. 1969 · Neu-Isenburg · bestellt am 07.01.2021

KS

Karsten Simon

Geschäftsführer

geb. 1968 · Neu-Anspach · bestellt am 15.02.2019

BB

Berthold Brunsen

Geschäftsführer

geb. 1959 · Bremen · bestellt am 12.07.2010

RH

Ralf Hape

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.