Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.04.2026).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 8 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
11 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.04.2026
Frank Schuffelen
Vorstand aus RegistereintragGerhard Glesel
Vorstand aus RegistereintragFrank Geisen
Vorstand aus RegistereintragSven Kulikowsky
Vorstand aus RegistereintragTobias Eichmeier
Vorstand aus RegistereintragMartina Novotny
Vorstand aus RegistereintragThomas Tiefenbacher
Vorstand aus RegistereintragAlexander Knothe
Prokuristgeb. 1975 · Köln · bestellt am 27.11.2025
Senta Trorlicht
Prokuristgeb. 1983 · Düsseldorf · bestellt am 13.06.2025
Jochen Obrecht
Prokuristgeb. 1960 · Worms · bestellt am 11.08.2016
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.