zeichnungsberechtigt.de
ANSYS Germany GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

ANSYS Germany GmbH

Birkenweg 14a, 64295 Darmstadt · Amtsgericht Darmstadt · HRB 5078

Stand der Registerdaten
30.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Weiterhin kann die Gesamtvertretungsbefugnis der Geschäftsführer weitergehenden Einschränkungen unterworfen werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 30.01.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 30.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
CH

Campbell Hope

Geschäftsführer

geb. 1963 · Oxfordshire · bestellt am 31.10.2008

JC

James E. Cashman

Geschäftsführer

geb. 1953 · McMurray / USA - Vereinigte Staaten · bestellt am 31.10.2008

RB

Richard Belcher

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
UW

Udo Weinmann

Prokurist

geb. 1964 · Weiterstadt · bestellt am 06.03.2006

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.