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ANB Metallwerkzeug GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

ANB Metallwerkzeug GmbH

Krefelder Straße 85, 40549 Düsseldorf · Amtsgericht Düsseldorf · HRB 24932

Stand der Registerdaten
04.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.11.2025).

Was gilt konkret?

Homayoun Ghavim darf als Geschäftsführer allein die ANB Metallwerkzeug GmbH vertreten und allein unterschreiben, da ihm eine Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese individuelle Befugnis geht der allgemeinen Vertretungsregelung vor, sodass die Klausel über notwendige Gemeinschaftsvertretung bei mehreren Geschäftsführern auf ihn nicht anwendbar ist. Zusätzlich ist er von § 181 BGB befreit, kann also beispielsweise auch bei Verträgen mit sich selbst für die Gesellschaft unterschreiben. Sollten zukünftig weitere Geschäftsführer bestellt werden, würde die allgemeine Regel gelten, es sei denn, auch ihnen wird Einzelvertretungsbefugnis erteilt.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
HG

Homayoun Ghavim

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.