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Amalasuntha Solutions eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Amalasuntha Solutions eG

Über dem Fuhrweg 5, 61184 Karben · Amtsgericht Frankfurt am Main · GnR 8275

Stand der Registerdaten
05.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.11.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.11.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 1
SB

Susanne Battrick

Vorstand aus Registereintrag
Gesamtvertretung
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.