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Altweibermühle Tripsdrill Verwaltungs & Dienstleistungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Altweibermühle Tripsdrill Verwaltungs & Dienstleistungs GmbH

Tripsdrill, 74389 Cleebronn · Amtsgericht Stuttgart · HRB 320383

Stand der Registerdaten
31.05.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Allgemeine Vertretungsregelung (Umschreibungsfehler) von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens kann erteilt werden. Ist einem Geschäftsführer Alleinvertretungsrecht erteilt, so besteht die Gesamtvertretungsbefugnis ausschließlich in Gemeinschaft mit dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 31.05.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 31.05.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
SS

Stefan Seipel

Geschäftsführer

geb. 1970 · Neuhausen · bestellt am 08.01.2024

HF

Helmut Fischer

Geschäftsführer

geb. 1954 · Cleebronn

RF

Roland Fischer

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.