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Alphapet Ventures GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Alphapet Ventures GmbH

Landsberger Straße 234, 80687 München · Amtsgericht München · HRB 225319

Stand der Registerdaten
28.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 28.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 7 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 28.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 7
CP

Christopher Prüß

Geschäftsführer

geb. 1982 · Falkensee · bestellt am 12.06.2025

Befreit von § 181 BGB
KJ

Kumar Jeswani Jeswani

Geschäftsführer

geb. 1981 · Aschheim · bestellt am 15.05.2024

Befreit von § 181 BGB
MH

Marco Hierling

Geschäftsführer

geb. 1982 · München · bestellt am 25.04.2016

Befreit von § 181 BGB
JM

Jochen Missel

Geschäftsführer

geb. 1984 · München · bestellt am 25.01.2018

Befreit von § 181 BGB
CM

Christian Maerzke

Geschäftsführer

geb. 1985 · München · bestellt am 26.01.2023

Befreit von § 181 BGB
KJ

Kumar Jeswani Jeswani

Geschäftsführer

geb. 1981 · Aschheim

Befreit von § 181 BGB
KJ

Kumar Jeswani

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.