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Alfred Ritter GmbH & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH & Co. KG

Alfred Ritter GmbH & Co. KG

Alfred-Ritter-Straße 25, 71111 Waldenbuch · Amtsgericht Stuttgart · HRA 242329

Stand der Registerdaten
25.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach Art. 52 S.2 EGHGB ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 25.06.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 25.06.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 7
TV

Tina Vogt

Prokurist

geb. 1978 · Bad Liebenzell

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SS

Simon Stelly

Prokurist

geb. 1988 · Filderstadt

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
BM

Benno Mauerhan

Prokurist

geb. 1972 · Pinneberg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AK

Anna Maria Kaufmann

Prokurist

geb. 1983 · Stuttgart

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CM

Cord Hermann Meiners

Prokurist

geb. 1966 · Zürich/Schweiz

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CB

Carl Braun

Prokurist

geb. 1984 · Stuttgart

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
WG

Waldenbuch Ritter Schönbuch Management GmbH

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.