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AK Automobile eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

AK Automobile eG

Roermonder Straße 409, 41068 Mönchengladbach · Amtsgericht Moenchengladbach · GnR 335

Stand der Registerdaten
20.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, im Namen der Genossenschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abzuschließen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.11.2025).

Was gilt konkret?

Der eingetragene Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt: Er darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.11.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 1
ÖÜ

Önder Ünsal

Vorstand

geb. 1972 · Kaarst · bestellt am 14.06.2018

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.