zeichnungsberechtigt.de
Aixon Media eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Aixon Media eG

Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf · Amtsgericht Düsseldorf · GnR 529

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Was gilt konkret?

Der eingetragene Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt: Er darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 1
AF

Anthony Filipiak

Vorstand aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.