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Air for All Verwaltungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Air for All Verwaltungs-GmbH

Benzstraße 1, 70839 Gerlingen · Amtsgericht Stuttgart · HRB 721414

Stand der Registerdaten
19.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.09.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.09.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
GK

Günter Kapfer

Geschäftsführer

geb. 1965 · Ditzingen · bestellt am 02.03.2023

Befreit von § 181 BGB
MA

Manfred Ahrens

Geschäftsführer

geb. 1949 · Berlin · bestellt am 03.09.2008

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
SK

Stephan Kolland

Geschäftsführer

geb. 1965 · Gerlingen · bestellt am 16.01.2007

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
SE

Steffen Eiting

Geschäftsführer

geb. 1962 · Stuttgart · bestellt am 16.01.2007

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
JW

Jürgen Walther

Prokurist

geb. 1958 · Stuttgart · bestellt am 10.01.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.