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AGRAL Alliance GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

AGRAL Alliance GmbH

Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB 806602

Stand der Registerdaten
17.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.07.2026).

Was gilt konkret?

Thorsten Beckmann und Martin Ahrens dürfen beide einzeln und allein unterschreiben und das Unternehmen vertreten, da ihnen jeweils eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese speziellen Befugnisse gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, wonach zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten müssten – die Einzelvertretungsbefugnis hebt diese Gemeinschaftspflicht auf. Beispiel: Thorsten Beckmann kann ohne Martin Ahrens einen Vertrag unterschreiben und das Unternehmen dabei rechtsverbindlich verpflichten. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder der beiden auch Verträge mit sich selbst im Namen der GmbH abschließen kann.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
TB

Thorsten Beckmann

Geschäftsführer

geb. 1976 · Brunsbüttel · bestellt am 16.07.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MA

Martin Ahrens

Geschäftsführer

geb. 1982 · München · bestellt am 16.07.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.