Thorsten Beckmann
Geschäftsführergeb. 1976 · Brunsbüttel · bestellt am 16.07.2026
Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB 806602
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.07.2026).
Thorsten Beckmann und Martin Ahrens dürfen beide einzeln und allein unterschreiben und das Unternehmen vertreten, da ihnen jeweils eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese speziellen Befugnisse gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, wonach zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten müssten – die Einzelvertretungsbefugnis hebt diese Gemeinschaftspflicht auf. Beispiel: Thorsten Beckmann kann ohne Martin Ahrens einen Vertrag unterschreiben und das Unternehmen dabei rechtsverbindlich verpflichten. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder der beiden auch Verträge mit sich selbst im Namen der GmbH abschließen kann.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.07.2026
geb. 1976 · Brunsbüttel · bestellt am 16.07.2026
geb. 1982 · München · bestellt am 16.07.2026
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.