Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 15.04.2026).
Was gilt konkret?
1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 15.04.2026
Phillip Bond
Geschäftsführer aus RegistereintragLars Malkmus
Prokuristgeb. 1970 · Laaber · bestellt am 07.04.2026
Peter Thomas Vollmer
Prokuristgeb. 1969 · Pyrbaum · bestellt am 05.11.2024
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.