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Adolph L. Heine Bürgerhaus Krebeck eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Adolph L. Heine Bürgerhaus Krebeck eG

Adolph-Heine-Weg 1, 37434 Krebeck · Amtsgericht Göttingen · GnR 200032

Stand der Registerdaten
08.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.07.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.07.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 3
FD

Frank Dittrich

Vorstand

geb. 1971 · Krebeck · bestellt am 11.06.2025

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
JD

Jonas Dittrich

Vorstand

geb. 1995 · Krebeck · bestellt am 11.06.2025

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
GH

Gisbert Hann

Vorstand

geb. 1963 · Krebeck · bestellt am 11.06.2025

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.