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AARONIA AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

AARONIA AG

Kauthenbergstraße 14, 54597 Strickscheid · Amtsgericht Wittlich · HRB 32462

Stand der Registerdaten
17.09.2025

Was gilt konkret?

Alle 2 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.09.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 2
TC

Thorsten Chmielus

Vorstand

geb. 1966 · Strickscheid · bestellt am 08.02.2006

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
SC

Stefan Chmielus

Vorstand

geb. 1937 · Oberseelbach · bestellt am 08.02.2006

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
MP

Manuel Pinten

Prokurist

geb. 1984 · Steinborn · bestellt am 18.07.2019

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
KH

Kristin Hanisch

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
BH

Birgit Heyen-Hontheim

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.