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A.H. Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

A.H. Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Tachenbergstraße 26, 70499 Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB 803528

Stand der Registerdaten
22.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 22.01.2026).

Was gilt konkret?

Andrea Hartmann und Lukas Hartmann dürfen beide einzeln und allein für das Unternehmen unterschreiben und es vertreten, weil beiden eine Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese individuelle Befugnis geht der allgemeinen Vertretungsregelung vor, wonach normalerweise zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten müssten. Beispiel: Andrea Hartmann kann allein einen Vertrag im Namen der UG unterschreiben, ohne dass Lukas Hartmann ebenfalls unterschreiben muss. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder von ihnen auch Geschäfte mit sich selbst abschließen darf, ohne einen Interessenskonflikt befürchten zu müssen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 22.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
AH

Andrea Hartmann

Geschäftsführer

geb. 1975 · Stuttgart · bestellt am 21.01.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
LH

Lukas Hartmann

Geschäftsführer

geb. 2003 · München · bestellt am 21.01.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.