Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 11.04.2026).
Was gilt konkret?
Bei dieser UG darf sowohl Corvin Neubauer als auch Gina Kießling wegen ihrer eingetragenen Einzelvertretungsbefugnis jeweils allein für das Unternehmen unterschreiben. Die individuellen Eintragungen gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, die eigentlich zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen zusammen verlangen würde. Beispiel: Corvin Neubauer kann allein einen Vertrag unterzeichnen, ohne dass Gina Kießling mitunterzeichnen muss. Das gleiche gilt für Gina Kießling. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder der beiden auch in Konfliktsituationen allein handeln darf, in denen eine Interessenkollision bestehen könnte.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
Zeichnungsberechtigte Personen
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 11.04.2026
Gina Kießling
Geschäftsführer aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.